Wohnungseigentumsgesetz

Elementare Sachverhalte rund um Ihre Eigentumswohnung in München regelt das Wohnungseigentumsgesetz

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist für all diejenigen obligatorisch, die an den Kauf einer Eigentumswohnung in München denken. Das Wohnungseigentumsgesetz regelt alle relevanten Sachverhalte um ihre Wohnung und die Belange der Eigentümergemeinschaft. Darin sind auch Vorgaben verankert, was genau als Eigentum des jeweiligen Wohnungsbesitzers spezifiziert ist und welche Bestandteile zum Gemeinschaftseigentum zählen. Mit dem Kauf einer Eigentumswohnung in München wird nicht nur eine Wohnung per se erworben, sondern auch ein Teil der Eigentümergemeinschaft mit allen damit verbundenen Rechte und Pflichten. Das Wohnungseigentumsgesetz sollte daher bei jedem Eigentümer einer Wohnung in München in Grundzügen verankert sein. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) wurde bereits im Jahr 1951 eingeführt. Unter anderem sind dort die Bestimmungen zur Entstehung von Wohneigentum und zur Verwaltung aber auch zur Aufteilung der Immobilie in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum geregelt. Es spezifiziert auch die jeweiligen Vorschriften rund um die Wohnungseigentümerversammlung und die Beschlussfassungen, die getroffen werden. Eigentümer eines Mehrfamilienhauses in München können dieses gemäß §8 WEG z.B. in Eigentumswohnungen aufteilen und die Wohnungen einzeln verkaufen (bei bebauten Grundstücken). Im Zuge der Aufteilung wird eine entsprechende Teilungserklärung erstellt. Diese enthält unter anderem die Gemeinschaftsordnung, die Rechte und Pflichten der Eigentümer untereinander definiert (obligatorisch). Fester Bestandteil ist dagegen immer die Zuordnung der Gebäudebestandteile zu Sonder- und Gemeinschaftseigentum. Eine Teilung auf Grundlage des WEG darf übrigens nicht mit einer Realteilung verwechselt werden – hier wird ein Grundstück nämlich in zwei rechtlich eigenständige Grundstücke aufgeteilt.


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