Bieterverfahren

Das Bieterverfahren als Verkaufsstrategie beim Immobilienverkauf.

Unter dem sogenannten Bieterverfahren versteht man eine Verkaufsstrategie beim Immobilienkauf. Zunächst muss der derzeitige Eigentümer entscheiden, ob er bei seinem Immobilienmakler einen Mindestpreis für seine Immobilie festlegen möchte und ob dieser auch im Exposé offen kommuniziert werden soll. Dieses Verfahren ist zwar in Deutschland bisher eher unüblich, bietet jedoch einige klare Vorteile. Denn durch das Bieterverfahren entsteht eine Wettbewerbssituation, die sich gezielt am Markt und somit an der Nachfrage orientiert. So wird der endgültige Verkaufspreis maßgeblich durch die potentiellen Interessenten bestimmt und zieht in letzter Konsequenz einen Anstieg des Kaufpreises mit sich. Das Bieterverfahren wird vor allem bei Immobilien angewendet, die sich gut verkaufen lassen, genauso auch bei Objekten, die bereits schon länger erfolglos auf dem Markt angeboten wurden oder bei Immobilien, bei denen sich die Verkäufer einen höheren Verkaufspreis erhoffen. Das Bieterverfahren beginnt mit der professionellen Vermarktung, in Form einer Anzeige und endet mit der Ermittlung des Höchstangebotes, welches innerhalb eines vorher festgelegten Zeitraums, abgegeben wurde. Dabei durchläuft das Bieterverfahren folgende Phasen: 
1.     Das Objekt wird durch den beauftragten Immobilienmakler auf den einschlägigen Immobilienportalen oder in Zeitungen in Form einer Anzeige inseriert. Hierbei wird sowohl das Bieterverfahren mit samt des Mindestgebots als auch der Besichtigungstermin öffentlich gemacht. 
2.     Der angedachte Besichtigungstermin der angebotenen Immobilie findet in der Regel als Sammelbesichtigung statt. In Absprache mit dem Immobilienmakler, kann dieser im Ausnahmefall jedoch als Einzelbesichtigung stattfinden. 
3.     Potentielle Kaufinteressenten werden dazu angehalten ihr Gebot in einem vorgegebenen Zeitraum abzugeben. Nur so könne sie für die Immobilie berücksichtigt werden. 
4.     Der Immobilienmakler klärt alle Interessenten über den aktuellen Status des Bieterverfahrens, sowie über das derzeitige Höchstgebot auf. 
5.     Nach Ablauf der Frist und Auswertung der Gebote, nimmt der Immobilienmakler Kontakt zu dem Höchstbietenden Kaufinteressenten auf. 
6.     Gleichzeitig übermittelt der Immobilienmakler eine Auflistung aller unverbindlichen Gebote der Kaufinteressenten an den Eigentümer der Immobilie. 
 
Je nach gewählter Verfahrensart, erledigt der Immobilienmakler des Bieterverfahren im Offline-Bereich, anhand Email-Korrespondenz oder Online. 


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