Denkmalschutz

Kulturelle Immobilien schützen durch Denkmalschutz

Unsere Geschichte und damit verbunden, die kulturellen Artefakte aus der Vergangenheit sind ein schützenswertes Gut. Dies gilt insbesondere für die Architektur, denn die historischen Objekte halten die Geschichte fest und verleihen der jeweiligen Region ihre ganz eigene Persönlichkeit. Daher hat es sich der Denkmalschutz zur Aufgabe gemacht, Gebäude und Wohnobjekte mit einem kulturhistorischen Hintergrund zu schützen und dadurch für die Nachfahren zu erhalten. Damit eine Immobilie als denkmalgeschützt deklariert werden kann, muss es sich zunächst einem förmlichen Bescheinigungsverfahren unterziehen. Welche Häuser, Kirchen oder Ensembles in die Denkmalliste des Bundeslandes aufgenommen und damit unter Denkmalschutz gestellt werden, entscheidet alleine die jeweilige Behörde. Des Weiteren sind die auch für die Pflege der einzelnen Denkmale zuständig. Eine juristische Regelung in allen Details findet sich in dem sogenannten Denkmalschutzgesetz, der DSchG. Denn Insbesondere die Erhaltung von Denkmalgeschützten Immobilien obliegt zahlreichen Voraussetzungen, die es zu erfüllen gilt. So darf ein solches Objekt nur im Rahmen des Denkmalschutzes saniert oder renoviert werden. Dies stellt potentielle Käufer natürlich vor eine besondere Herausforderung und beschränkt sie zumeist deutlich in ihren Möglichkeiten. Um Interessenten nicht durch hohe Instandhaltung- und Erhaltungsaufwand zu verschrecken, werden sie jedoch vom Staat durch allerlei Annehmlichkeiten unterstützt. So profitieren Immobilieninteressenten und Investoren, die gezielt in denkmalgeschützte Wohnobjekte Kapital anlegen möchten, beispielsweise von steuerlichen Vergünstigungen. Beispielsweise können so anfallende Sanierungskosten bei denkmalgeschützten Wohnobjekten, laut dem allgemein gültigen Steuerrecht, steuerlich abgesetzt werden. So gelten denkmalgeschützte Immobilien als eine renditestarke Investition, da sie durch die steuerliche Abschreibungsmöglichkeit eine legale Möglichkeit eröffnet, um Steuern zu sparen. Außerdem werden Investoren, die ihr denkmalgeschütztes Haus energetisch sanieren möchten, durch erleichterte Förderungsvoraussetzungen der KfW-Bank unterstützt. 


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