Realteilung

Die Aufteilung eines Grundstücks in mehrere, selbstständige Grundstücke.

Unter der sogenannten Realteilung versteht man das Teilen eines großen Grundstückes in kleinere, eigenständige Wohnflächen. Anders als bei dem Aufsplittern nach dem Wohnungseigentumsgesetz wird das Grundstück bei der Realteilung zunächst neu eingemessen und anschließend tatsächlich zu rechtlich selbstständigen Flächen gestückelt. Im nächsten Schritt bekommt jedes dieser autonomen Grundstücke ein eigenes Grundbuchblatt, sowie eine eigene laufende Nummer im Grundbuch. Die neu entstandenen Flurstücke erhalten anschließend im sogenannten Liegenschaftskataster eine eigenständige Flurstücknummer. Es gibt viele Gründe, die für die Realteilung sprechen. Üblicherweise handelt sich um ein außergewöhnlich großes Grundstück, dass durch kluges Zerlegen in mehrere kleinere Wohnflächen, deutlich mehr Profit abwirft. Der Eigentümer kann so Teile seines zu großem Eigenheim verkaufen und die Fläche wirtschaftlich deutlich besser nutzen. Anders als bei vielen anderen Anliegen rund um das Immobilienrecht, ist eine Realteilung auch ohne notarielle Beurkundung rechtsgültig. Hier muss der Eigentümer lediglich eine offizielle Erklärung über die Realteilung seines Grundstückes beim zuständigen Grundbuchamt abgeben. Selbstverständlich ist ein Notar dennoch notwendig, sollte aus der Realteilung der Verkauf einer der Grundstückteile resultieren. Es muss lediglich vor der Realteilung durch die Baubehörde abgeklärt werden, ob die Bebaubarkeit auch bei den neuen Grundstücken gewährleistet werden kann. So heißt es im Gesetzesbuch §19 Abs. II BauGB, dass durch die Teilung eines Grundstücks im Geltungsbereich eines vorhandenen Bebauungsplans insbesondere keine Verhältnisse entstehen dürfen, die dem Festsetzen eines Bebauungsplans widersprechen. 


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