Fälligkeit

Der Kaufvertrag gibt Aufschluss darüber, wann der Kaufpreis der Immobilie fällig ist

Die sogenannte Fälligkeit beschreibt den Zeitpunkt, an dem der Kaufpreis vom neuen Eigentümer an den Voreigentümer zu entrichten bzw. fällig ist. Doch bevor das Geld offiziell überwiesen wird, müssen zunächst einige Voraussetzungen erfüllt sein. So müssen zum einen einige Genehmigung vorliegen, beispielsweise von der Stadt bei einem Sanierungsvermerk. Des Weiteren muss auch im Grundbuch bereits die Auflassungsvormerkung erfasst sein, erst dann hat der Käufer auch offiziell das Recht auf die Immobilie. Außerdem müssen alle Alt-Grundschulden oder Hypotheken der Immobilie gelöscht worden sein und es darf kein Vorkaufrecht beispielsweise seitens der Stadt München im Raum stehen. Erst wenn alle gennannten Bedingungen vollständig erfüllt wurden, setzt der Notar den Käufer anhand der Fälligkeitsmitteilung über das Datum der fälligen Zahlung in Kenntnis. Dabei unterscheiden sich die Zeitpunkte der Zahlung hinsichtlich der zu entrichteten Nebenkosten. Während die Notarkosten direkt nach dem Vorlegen des beurkundeten Kaufvertrags fällig sind, haben die anderen Nebenkosten, wie die Kosten für den Grundbucheintrag, ein Zahlungsziel von sechs bis acht Wochen nach Beurkundung. Die Grunderwerbssteuer indes hat eine Fälligkeit von einem Monat. Sobald der Käufer den beiden Zahlungen nachgekommen ist, veranlasst der Notar sowohl die Eigentumsumschreibung als auch die Löschung der vorangegangenen Grundschuld. Der Käufer ist ab dem Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung und Übergabe der Immobilie für diese verantwortlich. 


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