Abgeschlossenheitsbescheinigung

Für rechtlich voneinander getrennte Wohneinheiten wird, beim Kauf einer Immobilie in München, stets eine Abgeschlossenheitsbescheinigung benötigt.

Wenn eine Immobilie in einzelne Wohneinheiten unterteilt werden soll, so wird zunächst eine Abgeschlossenheitsbescheinigung benötigt. Gründe hierfür, kann zum Beispiel ein geplanter Kauf oder Verkauf eines Mehrfamilienhauses sein. Eine vollständige Abgeschlossenheitsbescheinigung umfasst sowohl den Antrag als auch den Lageplan, einen aktuellen Grundbuchauszug und den sogenannten Aufteilungsplan. Dieser wird meist von einem Architekten angefertigt und dient als Grundriss der einzelnen Parteien. Er zeigt nicht nur die Wohnung selbst, sondern auch die dazugehörigen Abstellräume, Gebäudeansichten und Schnitte. Ob eine Wohneinheit auch nach dem deutschen Recht als eigenständige Wohnung gilt, ist im Paragraph 3 und 7 des Wohnungseigentumsgesetztes genau festgehalten. Zum einen muss jedes Apartment einen separaten Ein- bzw. Zugang aufweisen. Und zum anderen müssen sowohl Bad als auch Küche vorhanden sein. Außerdem muss auf der Abgeschlossenheitsbescheinigung klar ersichtlich sein, dass die einzelnen Räume durch Decken und Wände voneinander getrennt sind und diese zusätzlich über einen Schall- und Wärmeschutz verfügen. Erst dann sind alle Parameter der Abgeschlossenheitsbescheinigung erfüllt. Des Weiteren müssen alle Wohnkomplexe und die dazugehörigen Abstellräume und PKW-Stellplätze mit fortlaufenden Nummern versehen werden. Die Kosten für eine solche Abgeschlossenheitsbescheinigung hängt von dem jeweiligen Bundesland ab. So können potentielle Käufer in Bayern mit etwa 25-150 Euro pro Einheit rechnen. 


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