Preisempfehlung

Eine Preisempfehlung für eine Immobilie in München auf Basis relevanter Marktdaten.

Wenn ein Eigentümer den Verkauf seiner Immobilie in Erwägung zieht, dann beginnt der Prozess meist mit der Recherche über den aktuell üblichen Marktpreis. Für den ersten Eindruck reicht es üblicherweise aus, seine Wohnung mit ähnlichen Objekten auf den bekannten Online Portalen zu vergleichen. Für den letztendlich angepeilten Verkaufspreis sollte jedoch unbedingt ein professioneller Immobilienmakler konsultiert werden. Hier gilt die Faustregel: Der Angebotspreis für die Immobilie sollte sich danach bemessen, was ein möglicher Erwerber bereit wäre zu bezahlen. Der angesetzte Kaufpreis ist essentiell für den Erfolg oder Misserfolg eines erfolgreichen Verkauf Abschlusses. Schließlich besteht bei einem zu hohen Kaufpreis die Gefahr von ausbleibenden Interessenten. Befragt man den Gesetzgeber nach der Preisempfehlung für eine Immobilie, so stößt man auf folgenden Abschnitt: Paragraph §194 des BauGB: …. „Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“ Das bedeutet also, dass die Preisempfehlung für eine Immobilie in München auf den relevanten Marktdaten basiert. Dennoch liegt der Kaufpreis einer Immobilie meist deutlich höher als ihr eigentliche Wert. Vor allem in den deutschen Metropolen wie München und Umland, kann der Kaufpreis den objektiven Verkehrs- oder Marktwert leicht übersteigen. Hier bestimmt schließlich Angebot und Nachfrage den Wert einer Immobilie. So ergeben sich Fragen auf beiden Seiten, die es zunächst zu klären gilt. Um eine fundierte Preisempfehlung vornehmen zu können, muss sich der Verkäufer zunächst objektiv über den Bodenrichtwert, der von der Gemeinde vorgenommene Kaufpreissammlung und des Verkehrsgutachten informieren. Auf der anderen Seite sollte sich ein potentieller Käufer klar machen, was ihm der Erwerb der Immobilie wert ist. Ein guter Anhaltspunkt ist auch was andere Kaufinteressierten bereit wären für eben diese Immobilie zu bezahlen. 


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