Instandhaltungskosten

Instandhaltungskosten als Wertsicherung Ihrer Immobilie in München.

Wie Vieles im Leben, sollte man auch seine Immobilie pflegen und sie in regelmäßigen Abständen einigen Wartungen unterziehen. Auf diese Weise wird Objekt möglichst lange in einem guten Zustand gehalten. Um einem Wertverlust langfristig entgegen zu wirken, sollten Eigentümer beispielsweise aktiv gegen Alterung, Witterung und Abnutzung vorgehen. Unter den sogenannten Instandhaltungskosten versteht man also alle Maßnahmen, die für die Erhaltung eines Hauses oder einer Wohnung notwendig sind. Darunter fallen beispielweise alle Wartungen, Inspektionen, Verbesserungen und Instandsetzungen. Diese müssen, wenn nicht anders vertraglich geregelt, grundsätzlich vom Vermieter übernommen werden. Eigentümer profitieren hier von der gesetzlichen Lage und können diese Kosten prinzipiell von den Steuern absetzten. Außerdem sind alle Instandhaltungskosten während der ersten drei Jahre nach Erwerb, und höher als 15% der Anschaffungskosten abschreibungsfähig. Grundsätzlich unterscheiden man zwischen Instandhaltung und Instandsetzung. Während man unter dem Begriff Instandhaltungskosten, alle präventiven Maßnahmen versteht, die dazu beitragen das Objekt vor einer Wertminderung zu schützen, fallen unter die Instandsetzungskosten alle größeren baulichen Maßnahmen die nötig sind, um den im Vertrag festgehaltenen Zustand nachzubilden. Diese teuren und zeitintensiven Prozedere gilt es natürlich zu vermeiden. Vor allem vor dem Hintergrund, dass sich später nur eine gepflegte Immobilie auch zu Spitzenpreisen verkaufen lässt.  


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