Lastenfreiheit

Wer eine Immobilie verkaufen will, muss dem Eigentümer die Immobilie lastenfrei übergeben.

Mit der Unterschrift unter einem Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer, die Immobilie dem neuen Eigentümer zu übergeben. Das beinhaltet selbstverständlich, dass der Käufer nach abgeschlossenem Vertrag auch über diese verfügen kann. Dies ist allerdings nur möglich, wenn laut Grundbuch an der Immobilie keine eingetragene Rechte Dritter bestehen, sie also lastenfrei übergeben wird. Eine Ausnahme besteht nur, wenn im Kaufvertrag explizit festgelegt wird, dass der neue Eigentümer wissentlich solche Rechte mit übernommen hat. In diesem Fall müssen alle drei Vertragsparteien individuell klären welche Rechte der Erwerber mitübernimmt und welche gezielt aus dem Vertrag gelöscht werden können. Ein verbreitetes Beispiel hierfür, ist dass der Eigentümer die Immobilie zur Sicherung eines Darlehens mit einer Grundschuld belastet hat. In diesem Fall bleibt die Grundschuld im Grundbuch bestehen, bis der Verkäufer das Darlehen vertragsgemäß zurückgezahlt hat.  


Weitere Begriffe:

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