Vorfälligkeitsentschädigung

Bei einem vorzeitigen Verkauf ihrer Immobilie kann eine Vorfälligkeitsentschädigung zum Tragen kommen.

Sollte ein Eigentümer den Wunsch haben, seine Immobilie noch vor Ende eines noch länger laufenden Festzins-Kredit zu verkaufen, so gibt es grundsätzlich zwei Punkte zu beachten. Eine Bank kann in diesem Fall zwar nicht einfach auf die Erfüllung des Kreditvertrages bestehen, sie kann jedoch den durch eine Kündigung entstandenen Schaden entsprechend geltend zu machen und damit verbunden, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu berechnen. Eigentümer, die die Absicht verfolgen, Ihre Immobilie in München zu verkaufen, sollten also beim Verkauf bereits vorab abklären, ob und in welcher Höhe eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt. Im Zuge dessen ist es auch sinnvoll sich zu informieren, ob ein Einspruch sinnvoll und erfolgsversprechend ist. Denn in vielen Fällen sind die Widerrufsbelehrungen der Banken mangelhaft und bieten so genug Anhaltspunkte, um ohne Schaden aus dem Vertrag zu kommen. Ist dies der Fall, so können Darlehensnehmer ihren Kaufvertrag leicht widerrufen und das Hypothekendarlehen zurückzahlen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Dieser Schritt ist jedoch nicht immer nötig, da eine solche Vorfälligkeitsentschädigung auch entfällt, wenn der entsprechende Hypothekendarlehensvertrag nach Ablauf von zehn Jahren und einer Kündigungsfrist von mindestens sechs Monaten gekündigt wird (§ 489 Abs. I Nr. 2 BGB). Vor Ablauf dieser zehn Jahren steht einem Darlehensnehmer theoretisch nur in Ausnahmefällen ein Kündigungsrecht zu. Dies wird nach § 490 Abs. II BGB nur dann gewährt, wenn ein berechtigtes Interesse vorgetragen wird und seit der Auszahlung des Darlehens mindestens sechs Monate vergangen sind. In der Praxis reicht hierfür jedoch schon der Grund eines Verkaufswunsches seiner Immobilie seitens des Darlehensnehmers. Hierbei spielt auch der Beweggrund für den Verkauf keine Rolle, ganz gleich ob privat oder beruflich motiviert. 
 


Weitere Begriffe:

<< Verzugszinsen aus Kaufvertrag Unbedenklichkeitsbescheinigung >>

Zurück zur Übersicht

meinraum Objekte

Wohnung Nr. 28

1.OG

  • 3.0 Zimmer
  • Wfl.: 70.49 m2
  • 655.000 € *
Details

Wohnung Nr. 122

3.OG

  • 4.0 Zimmer
  • Wfl.: 116.22 m2
  • 1.089.000 € *
Details

Wohnung Nr. 81

4.OG

  • 2.0 Zimmer
  • Wfl.: 65.35 m2
  • 629.000 € *
Details

Wohnung Nr. 71

1.OG

  • 3.0 Zimmer
  • Wfl.: 80.35 m2
  • 735.000 € *
Details

Wohnung Nr. 52

EG

  • 4.0 Zimmer
  • Wfl.: 102.57 m2
  • 959.000 € *
Details

Wohnung Nr. 24

2.OG

  • 3.0 Zimmer
  • Wfl.: 80.76 m2
  • 755.000 € *
Details

Kontakt

{{sending ? 'Bitte warten' : "senden"}}
Vielen Dank für Ihre Anfrage

Wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden.