Umkehrhypothek

Der Eigentümer einer Immobilie enthält von einem Darlehensgeber ein Darlehen in Form eines Einmalbetrages oder in monatlichen Raten.

Im Unterschied zu dem herkömmlichen Hypothekendarlehen, zahlt der Eigentümer einer Immobilie bei der sogenannten Umkehrhypotheke weder Zinsen noch eine Tilgung. Sollte das Objekt nicht vorzeitig verkauft werden, so wird der Kredit erst beim Tod des Eigentümers abgelöst. In der Zwischenzeit kann er mietfrei in seinem Eigenheim wohnen und leben. Möchte er die Immobilie nun doch vorzeitig veräußern, so muss er das gewährte Darlehen selbstverständlich aus dem umgesetzten Gewinn tilgen. Die Vorteile für eine solche Umkehrhypotheke liegen also auf der Hand: Da der Eigentümer, im Gegensatz zu dem herkömmlichen Hypothekendarlehen, zu Lebzeiten weder Zinsen noch Tilgungen bezahlen muss, bietet sich so für viele Menschen eine attraktive Alternativhypothek. Zumal es inzwischen schwierig geworden ist überhaupt eine Bank zu finden, die ein traditionelles Hypothekendarlehen vergeben. Schließlich muss in diesem Fall sichergestellt werden, dass der Kreditnehmer finanziell in der Lage ist, dauerhaft Zinsen und Tilgung begleichen zu können. Im Falle einer Umkehrhypothek wird die Immobilie erst nach dem Ableben des Eigentümers durch den Darlehensgeber verkauft und das Darlehen aus dem Erlös vollständig getilgt. Doch zeiht diese Form der Hypothek, auch Immobilienrente oder Leibrente genannt, auch gewaltige Nachteile mit sich: Aufgrund ihrer hohen Abschlussgebühren und Zinssätzen, sowie den enormen Risikoabschlägen, handelt es sich hierbei um ein überdurchschnittlich teures Produkt. Da nur bis zu 40% des gegenwärtigen Verkehrswertes beliehen werden, kommen Objekte in ländlichen oder unbeliebteren Regionen eher selten in Betracht. Anders sieht es in den Großstädten wie München oder direkter Umkreis aus. Hier findet die Umkehrhypotheke nach wie vor einen recht hohen Absatz. 


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