Kaufvertrag

Beim Verkauf einer Immobilie sollte immer ein Kaufvertrag aufgesetzt werden.

Im Anschluss an eine erfolgreiche Verhandlung zwischen Käufer und Verkäufer, wird ein sogenannter Kaufvertrag aufgesetzt. Dieser fungiert als Basis für einen reibungslosen Verkaufsprozess. Er beinhaltet nicht nur alle wichtigen Punkte der Vereinbarung, sondern schützt zusätzlich sowohl den Neuen als auch den vorigen Eigentümer vor nachträglichen Problemen und Risiken. Sollte es zu Missverständnissen kommen, können sich so beide Vertragsparteien auf diesen berufen. Denn nur die Punkte, die in diesem Vertrag mitaufgenommen wurden, hat vor Gericht auch bestand. Aus diesem Grund sollte eine solche Vereinbarung gut durchdacht und mit Hilfe eines Experten aufgesetzt werden. Meist übernimmt dies der Immobilienmakler. Erst mit der Unterschrift und der Beglaubigung durch einen Notar, ist der Verkauf der Immobilie nach deutschen Recht gültig. Ein vollständiger Kaufvertrag beinhaltet alle relevanten Angaben. Dazu zählen alle Daten über die beiden Parteien, also sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer. Zusätzlich bildet die präzise und vollständige Beschreibung der Immobilie den sogenannten Kaufvertragsgegenstand. Dazu gehört zum einen die Lage der Immobilie">Lage der Immobilie und damit verbunden auch die genaue Adresse. Und zum anderen der Grundbuchbezirk, die Grundbuchblatt-Nummer bzw. die Wohnungsnummer und alle relevanten Angaben zum Grundbesitzer. Zusätzlich wird der Verkaufspreis, der Zahlungstermin, die Zahlungsmodalitäten, das Datum des wirtschaftlichen Übergangs und Übergabe der Immobilie, die Gewährleistungsregelung, eine Verzugszinsenregelung und alle weitern besonderen Vereinbarungen vertraglich festgehalten. Außerdem werden in einem Kaufvertrag alle Grundschulden oder Pfandrechte aufgeführt, die im Grundbuch eingetragen sind. Daher ist es für einen Interessenten ratsam einen aktuellen Grundbuchauszug anfordern. 


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