Die Solardachpflicht für Wohnhäuser: Ein Schritt in Richtung nachhaltige Energieversorgung?

Bis zum Jahr 2045 soll Deutschland, laut Bundesregierung, klimaneutral sein. Auch im Europäischen Parlament diskutiert man gerade über eine EU-weite Sanierungspflicht für Eigentümer. Darin enthalten ist eine Vorgabe zur Installation von Photovoltaikanlagen ab dem Jahr 2032 und das ist auch der Zeitpunkt, zudem die Bundesregierung die einheitliche Pflicht für Solardächer regeln müsste. Einige Bundesländer wie Baden-Württemberg und Berlin haben bereits eine solche Solardachpflicht seit diesem Jahr.

Erneuerbare Energien sind zentrales Thema

Ein zentrales Thema in der heutigen Zeit ist die Förderung erneuerbarer Energien, um den Klimawandel zu bekämpfen und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern. In diesem Kontext gewinnt die Solarenergie immer mehr an Bedeutung, da sie eine saubere und nahezu unerschöpfliche Energiequelle darstellt. Eine Maßnahme, um den Ausbau der Solarenergie voranzutreiben, ist die Einführung der Solardachpflicht für Wohnhäuser. Im Neubauprojekt meinraum München West wurde bereits, unabhängig von zu erwartenden Regelungen, Wert auf Nachhaltigkeit gelegt. Das Areal verfügt über ein eigenes Blockheizkraftwerk und Photovoltaikanlagen.

meinraum München West mit teilautarker Energieversorgung

Das Blockheizkraftwerk nutzt die Abwärme der Stromerzeugung zur Wärmeversorgung. Dadurch verringert sich der CO2-Ausstoß enorm. Die Photovoltaikanlagen im Areal meinraum München West erzeugen tagsüber Strom und speisen ihn direkt ins Quartier ein. Der Strom gelangt so ohne Umwege direkt zum Endverbraucher, also den Bewohnern. Nicht verbrauchter Strom wird am Tag zusätzlich ins öffentliche Netz eingespeist. In der Nacht wird das Quartier mit Strom aus dem öffentlichen Netz versorgt.

 

Solardachpflicht sinnvoll?

Die Solardachpflicht ist eine politische Initiative, die darauf abzielt, den Einsatz von Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden zu fördern. Sie verpflichtet Hausbesitzer bei Neubauten oder größeren Renovierungsarbeiten dazu, eine bestimmte Fläche ihres Daches mit Solarpanels auszustatten. Dadurch soll ein Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung geleistet und der CO2-Ausstoß reduziert werden.

Ein zentraler Vorteil der Solardachpflicht besteht darin, dass sie einen direkten und effektiven Weg bietet, erneuerbare Energien zu nutzen. Durch die Installation von Solarmodulen auf Wohnhäusern können private Haushalte ihren eigenen Strom produzieren und somit ihren Energiebedarf teilweise oder sogar vollständig decken. Dies führt nicht nur zu einer Ersparnis bei den Energiekosten, sondern reduziert auch die Abhängigkeit von konventionellen Stromversorgern und deren oft umweltschädlichen Erzeugungsmethoden.

 

In Bayern aktuell nur Pflicht bei Gewerbeimmobilien

Seit März 2023 gilt in Bayern die Pflicht zur Installation von PV-Anlagen auf gewerblichen und industriellen Neubauten. Für private Wohnimmobilien gilt dies bislang nicht, soll aber ab Januar 2025 kommen. Dann soll auch eine Solardachpflicht bei umfassenden Sanierungen "in angemessener Auslegung" verpflichtend sein. Die angemessene Auslegung definiert sich anteilig an der geeigneten Dachfläche, auf der eine Photovoltaikanlage installiert werden kann. Demnach muss die installierte Modulfläche mindestens einem Drittel der geeigneten Dachfläche entsprechen.

Als Alternative zur Photovoltaik kann auch eine solarthermische Anlage zur Erfüllung der Solarpflicht eingesetzt werden, sofern das Gebäude dem Geltungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) unterliegt. In diesem Fall gelten die Anforderungen der BayBO als erfüllt, wenn mindestens 15 % des Wärme- und Kälteenergiebedarfs gemäß § 35 GEG durch Solarthermie gedeckt werden.

Ausnahmen der Solardachpflicht

Von der gesetzlichen Solaranlagenpflicht ausgenommen sind grundsätzlich alle Dächer mit einer Fläche kleiner als 50 m2. Ebenso müssen die Vorschriften nicht bei z.B. Garagen, Carports und Schuppen umgesetzt werden. Weitere Ausnahmen bestehen, wenn die Installation einer Solaranlage beispielsweise im Widerspruch zu städtebaulichen Satzungen steht, technische Gründe dies verhindern oder die Installationskosten wirtschaftlich nicht vertretbar wären. Wohngebäude hingegen sind von dieser Regelung vollständig ausgenommen. Stattdessen findet sich im Gesetzestext eine Soll-Bestimmung, die ab dem Jahr 2025 für Neubauten und bei Dachsanierungen Anwendung findet.

„Die Eigentümer von Wohngebäuden […] sollen sicherstellen, dass Anlagen in angemessener Auslegung zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie auf den hierfür geeigneten Dachflächen errichtet und betrieben werden.“ Art. 44A Abs. 4 BayBO

 

Obwohl es aktuell keine direkte Verpflichtung gibt, stellt eine Solaranlage doch einen wichtigen Aspekt der Energiewende dar. Daher wurde im Projekt meinraum München West großer Wert auf die teilautarke und nachhaltige Energieversorgung gelegt.

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